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Artikel: Arbeitsrecht

Schadensersatz bei unzulässiger Videoüberwachung

  • 25. Oktober 2010

Ein Arbeitgeber, der den Arbeitsplatz seines Arbeitnehmers unzulässig überwacht und damit erheblich in dessen Persönlichkeitsrecht eingreift, macht sich schadensersatzpflichtig. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, deren Arbeitgeber vordergründig den Eingangsbereich des Büroraums mittels einer dafür angebrachten Kamera überwachen wollte, dabei aber auch…

Arbeitsvertragliche Festlegung des Arbeitsortes nicht zwingend

  • 23. September 2010

Ein Arbeitnehmer, der laut Arbeitsvertrag an einem bestimmten Arbeitsort beschäftigt wird, kann sich im Falle einer arbeitgeberseitigen anderslautenden Weisung nicht darauf berufen, wenn in seinem Vertrag auch das Direktionsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich des Arbeitseinsatzes festgelegt ist. Der Kläger hatte vorliegend…

Vorschriften über das Aussehen von Angestellten

  • 18. August 2010

Das LAG Köln hat sich mit den Regelungen in einer Betriebsvereinbarung beschäftigt, die den Mitarbeitern eines Unternehmens, welches Fluggastkontrollen vornimmt, ihr Erscheinungsbild vorschreibt. Die Regelung sei hinsichtlich des einfarbigen Tragens der Fingernägel bei Frauen und das Färben der Haare in…

Nichtbeachtung des Einstellungsverfahrens bei behinderten Bewerbern

  • 17. August 2010

Beachtet ein Arbeitgeber bei der Besetzung einer freien Stelle nicht die Vorschriften, die zur Förderung der Chancen schwerbehinderter Menschen geschaffen wurden, macht er sich schadensersatzpflichtig, wenn der behinderte Bewerber abgelehnt wird und somit der Verdacht einer Diskriminierung besteht. Im Fall…

Teilt der Arbeitgeber dem Personalrat im Rahmen der Benehmensherstellung zu einer beabsichtigten Probezeitkündigung nicht das Lebensalter und die ihm bekannten Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers mit, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn die Kündigung wegen unzureichender Arbeitsleistung und mangelnder Bewährung innerhalb der sechsmonatigen Probezeit erfolgt. Unterhaltspflichten und Lebensalter sind – für den Personalrat erkennbar – in diesem Fall schon deshalb unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für den Kündigungsschluss des Arbeitgebers maßgeblich, weil nach § 1 Abs. 1 KSchG eine Kündigung innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit nicht der sozialen Rechtfertigung bedarf. Die Wartezeit dient – von Missbrauchsfällen abgesehen – dazu, dem Arbeitgeber Gelegenheit zu geben, sich eine subjektive Meinung über Leistung und Führung des Arbeitnehmers zu bilden, die nicht einer Überprüfung nach objektiven Maßstäben unterliegt. Im Fall eines aus Sicht des Arbeitgebers negativen Ergebnisses dieser Prüfung, soll er das Arbeitsverhältnis frei kündigen können, ohne dass es auf entgegenstehende Interessen des Arbeitnehmers ankommt. – BAG, Urt. v. 23.04. 2009 – 6 AZR 516/08 –

  • 9. September 2009

Der in einem Kfz-Betrieb angestellte 55-jährige Arbeitnehmer war für die Reparatur von Fahrzeugen zuständig. Durch die zunehmende Technisierung und Digitalisierung, erfordert diese Tätigkeit heutzutage allerdings auch den Umgang mit Diagnose und Reparaturprogrammen. Der Arbeitnehmer verfügte jedoch über keine hinreichenden Computerkenntnisse,…

Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz

  • 19. Mai 2009

Der Arbeitgeber hat nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), soweit erforderlich, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Nach § 618 Abs. 1 BGB hat der Dienstberechtigte Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften…

Fehlende Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung

  • 23. April 2009

Teilt der Arbeitgeber dem Personalrat im Rahmen der Benehmensherstellung zu einer beabsichtigten Probezeitkündigung nicht das Lebensalter und die ihm bekannten Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers mit, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn die Kündigung wegen unzureichender Arbeitsleistung und mangelnder Bewährung…

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