03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Artikel: Europarecht

Familie gegen Geld

  • 29. April 2016

Die Mitgliedsstaaten der europäischen Union sind befugt, einen Antrag auf Familienzusammenführung abzulehnen, wenn der Antragsteller im folgenden Jahr voraussichtlich nicht über feste, regelmäßige Einkünfte verfügt. Nach der Familienzusammenführungsrichtlinie (RL 2003/86/EG des Rates vom 22.09.2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung – ABl….