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Wie bekommt man gestohlenes Eigentum vom neuen Besitzer wieder?

Wie bekommt man gestohlenes Eigentum vom neuen Besitzer wieder?

  • 21. März 2018

Die Staatsanwaltschaft hat Ihnen zwar den Verbleib Ihres Kleinkraftrades mitgeteilt, gegen den momentanen Besitzer besteht jedoch kein hinreichender Tatverdacht wegen einer Straftat. Damit ist die Arbeit der Staatsanwaltschaft „beendet“. Ihre Aufgabe ist es, Straftaten und Straftäter zu ermitteln und ggf. ein Verfahren einzuleiten. Nicht ihre Aufgabe ist es jedoch, sich um die Wiederherstellung „zivilrechtlicher Ordnung“ zu kümmern. Das bedeutet, die Staatsanwaltschaft teilt Ihnen zwar mit, wer im Besitz Ihres Eigentums ist, um die Herausgabe müssen Sie sich aber auf zivilrechtlichem Wege bemühen.

Gerade bei Fällen des Diebstahls haben Sie als Eigentümer Glück: Bei gestohlenen Sachen ist gem. § 935 BGB kein sogenannter gutgläubiger Erwerb möglich. Das bedeutet, egal wie oft Ihr Kleinkraftrad weiterveräußert wurde: Sie bleiben Eigentümer und können vom Besitzer Herausgabe verlangen.

http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/recht/detail/-/specific/Zivilrecht-Wie-bekommt-man-gestohlenes-Eigentum-vom-neuen-Besitzer-wieder-277618725

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