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Wann muss man dem Vermieter Einlass gewähren?

Wann muss man dem Vermieter Einlass gewähren?

  • 5. Mai 2015

Ein Vermieter darf die Wohnung des Mieters nur betreten, wenn ein konkreter Anlass besteht. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt beschäftigte sich nun mit der Frage, was unter einem solchen „konkreten Anlass“ zu verstehen ist.

Das Gericht bezog sich dabei auf die neuste BGH-Rechtsprechung. Demnach habe der Vermieter kein Recht, die Wohnung in einem bestimmten Turnus (hier alle 1-2 Jahre) zu besichtigen, um diese auf den allgemeinen Zustand, sowie eventuelle bauliche Mängel zu untersuchen (BGH, Urteil vom 08.06.2014, VIII ZR 289/13). Es bedarf demnach immer eines besonderen Grundes für den Vermieter. Ein solcher liege bspw. bei angezeigten Mängeln, im Falle des Verkaufs oder der Neuvermietung oder zum Ablesen von Wasserzähler und Heizung vor. In jedem Fall muss allerdings ein besonderer Grund vorliegen.

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 27.10.2014 – 6 C 1267/14

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