03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

„Sie promovierter Arsch“

„Sie promovierter Arsch“

  • 14. Mai 2015

Wird der Vermieter von seinem Mieter mit den oben genannten Worten beleidigt, wiegt dies so schwer, dass es eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

Zwischen dem Mieter und seinem Vermieter gab es ständig Streit, auch vor Gericht. Es kam sogar zu wechselseitigen Strafanzeigen. Bei einer dieser Streitigkeiten platzte dem Mieter die Hutschnur und er beleidigte seinen Vermieter. Dieser kündigte daraufhin fristlos.

Das Gericht entschied folgendes: die Betitelung als „Sie promovierter Arsch“ verletze den Vermieter so in seiner Ehre, dass ihm eine Fortführung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Außerdem sei das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien dadurch so zerrüttet worden, dass eine schlichte Abmahnung nicht ausgereicht hätte.

Amtsgericht München, Urteil vom 28.11.2014 – 474 C 18543/14

Schlagwörter: , , , , , , , , ,