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Artikel mit Strafanzeigen

„Sie promovierter Arsch“

  • 14. Mai 2015

Wird der Vermieter von seinem Mieter mit den oben genannten Worten beleidigt, wiegt dies so schwer, dass es eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Zwischen dem Mieter und seinem Vermieter gab es ständig Streit, auch vor Gericht. Es kam sogar zu wechselseitigen Strafanzeigen….