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Rücktritt vs. Kaufpreisminderung

Rücktritt vs. Kaufpreisminderung

  • 2. Dezember 2016

Der Kläger erwarb von der Beklagten einen Hundewelpen. Kurze Zeit später wurde bei dem Tier eine nicht heilbare Blutkrankheit festgestellt. Da der Kläger jedoch mittlerweile eine emotionale Bindung zu dem Tier aufgebaut hatte, wollte er es in keinem Fall zurückgeben. Er verlangte daher eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises.

Das Amtsgericht gab dem Kläger grundsätzlich Recht, verurteilte die Beklagte jedoch nur zur Rückzahlung des Kaufpreises, gegen Rückgabe des Hundes. Eine Minderung des Kaufpreises führe vorliegend zum selben Ergebnis, wie ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Hund sei wegen der Blutkrankheit völlig „wertlos“, weswegen eine Minderung nur in Höhe des vollen Kaufpreises möglich sei. Um einen Widerspruch zum Rücktrittsrecht zu vermeiden, müsse daher analog § 346 Abs. 1 BGB auch der Hund zurückgegeben werden. Da der Kläger den Hund jedoch in keinem Fall zurückgeben wollte, war seine Klage damit nur mittelbar von Erfolg gekrönt.

Amtsgericht Bremervörde, Urteil vom 16.11.2016 – 5 C 154/16

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