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Neues vom Rundfunkbeitrag

Neues vom Rundfunkbeitrag

  • 18. März 2016

Unermüdlich häufen sich Verfahren, bei denen die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags gerügt wird, bisher erfolglos. Auch in einem neueren Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim wurde ein solcher Versuch gewagt.
Doch auch in Mannheim ließ sich an der Verfassungsmäßigkeit nichts ändern: So handele es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um eine von den Ländern ausgewählte Abgabe. Das Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender sei dabei die Gegenleistung. Dabei sei die Anknüpfung an einer Wohnung und nicht wie bisher an ein Empfangsgerät, wegen der neuartiger Empfangsmöglichkeiten nicht zu beanstanden. Ebenfalls stehe der Rundfunkbeitrag im Einklang mit der Rundfunkfreiheit und verstoße im Hinblick auf seine abgabenrechtliche Ausprägung nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.
Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Urteil vom 03.03.2016 – 2 S 312/15, 2 S 896/15 sowie 2 S 2270/15

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