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Wenn Kinder Kinder haben

Wenn Kinder Kinder haben

  • 18. September 2015

Das Sozialgericht Dresden wurde jüngst vor die Frage gestellt, ob eine alleinerziehende Mutter beim Jobcenter einen Mehrbedarf geltend machen kann, wenn ihre minderjährige Tochter ebenfalls Mutter wird.

Das Jobcenter lehnte einen Mehrbedarf ab. Dieser bestehe bei einer Alleinerziehenden dann nicht mehr, wenn das Kind selbst ein Kind bekommt.

Das Gericht sah das etwas anders: Das Gesetz stelle allein auf die Minderjährigkeit ab. Auf einen Betreuungsaufwand in einem bestimmten Maße komme es nicht an. Auch das allgemeine Zivilrecht kennt eine solche Differenzierung nicht: Die Pflicht der Eltern die Kinder zu betreuen und zu versorgen, was Maßgabe für den so genannten Mehraufwand bei Alleinerziehenden ist, wird durch ein Enkelkind nicht unterbrochen.

Sozialgericht Dresden, Urteil vom 21.08.2015 – S 40 AS 1713/13

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