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Ungültige Pässe

Ungültige Pässe

  • 17. August 2016

Eine vierköpfige Familie freute sich auf ihren langersehnten Urlaub. Am Flughafen angekommen durften die Kinder allerdings nicht in den Flieger steigen, da ihre Reisepässe nicht den Einreisebestimmungen der USA entsprachen. Nun verlangten sie Schadensersatz vom Reisebüro.

Das Amtsgericht lehnte einen Anspruch der Familie ab. Es habe keine konkrete Vereinbarung mit dem Reisebüro darüber gegeben, dass dieses die Reisepässe der Familienmitglieder auf Gültigkeit überprüfe. Der Familienvater sollte die Reisepässe nur deshalb zur Buchung mitbringen, damit das Reisebüro die nötigen Daten für den ESTA-Antrag zur Verfügung hat.

Generell sei es Sache der Urlauber, sich über die einschlägigen Einreisebestimmungen zu informieren, was durch die detaillierten Information des auswärtigen Amtes ohne weiteres möglich sei.

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 04.05.2016 – 111 C 4/16

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