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Private Termine

Private Termine

  • 7. Dezember 2015

Natürlich darf der Chef private Termine seiner Arbeitnehmer im Outlook nicht kontrollieren. Wie das Landesarbeitsgericht Mainz jüngst entschied, kann diese Methode zur Begründung einer Kündigung jedoch ausnahmsweise zulässig sein und im Zivilprozess als Beweismittel herangezogen werden.

Im konkreten Fall kündigte der Arbeitgeber aus mehreren Gründen. Einer davon war, dass die Arbeitnehmerin sich im Rahmen der Gleitzeiterfassung nicht korrekt verhalten habe. So sei sie an einem Tag, den sie als Dienstreise vermerkt hatte, tatsächlich auf den Bundesjugendspielen in der Schule ihrer Tochter gewesen. Der Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin.

Das Gericht entschied, dass die Kündigung wirksam sei. Zwar sei der Blick in private Termin grundsätzlich unzulässig. Eine Abwägung im konkreten Fall ergab jedoch, dass die Arbeitnehmerin nach mehrmaligen Beschwerden ihres Chefs habe damit rechnen müssen, dass dieser ihren Kalender kontrolliere. Weiter wiege der Vertrauensbruch eines Arbeitszeitbetrugs so schwer, dass dies das Vorgehen des Arbeitgebers rechtfertige und die so gewonnenen Beweise auch im Zivilprozess herangezogen werden können.

Das Gericht lies die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 25.11.2014 – 8 Sa 363/14

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