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Handy ohne SIM-Karte am Steuer

Handy ohne SIM-Karte am Steuer

  • 24. Juni 2017

Der Betroffene wurde dabei erwischt, wie er am Steuer seines PKW sein Handy in der Hand hielt. Er gab an, in dem Handy befinde sich keine SIM-Karte und er habe es nur zum Abspielen von Musik benutzt. Die Frage war nun, ob auch dieses „Benutzen“ unter den Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1a StVO falle.

Das Oberlandesgericht Hamm bejahte dies. Demnach sei obergerichtlich bereits mehrfach festgestellt, dass § 23 Abs. 1a StVO auch solche Handys erfasse, in die keine SIM-Karte eingelegt sei. vielmehr komme es darauf an, ob die Funktion des Handys während der Fahrt genutzt werde. So falle auch das Benutzen eines Handys als Diktiergerät unter den Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1a StVO und das unabhängig von der Tatsache, ob eine SIM-Karte eingelegt ist oder nicht. 

Grund für all dies sei, dass § 23 Abs. 1a StVO eben jegliche Benutzung eines Handys erfasse und nicht nur das Telefonieren. Denklogisch könne es daher auch nicht auf die SIM-Karte ankommen.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 08.06.2017 – 4 RBs 214/1

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