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Glücksspiel-Anrufe am Arbeitsplatz

Glücksspiel-Anrufe am Arbeitsplatz

  • 21. September 2015

Eine Angestellte rief 37 mal bei der Glücksspiel-Hotline eines Radiosenders an – von ihrem Arbeitsplatz aus. Später kassierte sie damit lediglich die fristlose Kündigung ihres Arbeitgebers.

Das LAG Düsseldorf entschied, dass eine Kündigung gerechtfertigt sei. Zwar duldete der Chef private Telefonate, diese schließen allerdings Anrufe, die je 0,50 € kosten, nicht mit ein. Allerdings sei nach Ansicht des Gerichts eine fristlose Kündigung zu hart, weswegen lediglich die später erfolgte ordentliche Kündigung wirksam sei.

Ob sich die Anrufe trotzdem gelohnt haben, bleibt wohl fraglich.

LAG Düsseldorf , Urteil vom 16.09.2015 – 12 Sa 630/15

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