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Gekündigt wegen XING-Status

Gekündigt wegen XING-Status

  • 13. Februar 2017

Der Mitarbeiter einer Steuerberaterkanzlei gab, bereits kurz vor Ende seines Arbeitsverhältnisses, „als Freiberufler tätig“ in seinem XING-Profil als Status an. Darauf folgte die fristlose Kündigung seiner (noch) Arbeitgeberin, da hierin eine unzulässige Konkurrenztätigkeit zu sehen sei.

Das Landesarbeitsgericht schloss sich der Vorinstanz an und sah die Kündigung als rechtsunwirksam an. Zwar sei dem Mitarbeiter grundsätzlich während des ganzen Beschäftigungsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit untersagt. Dennoch könne die falsche Angabe in einem sozialen Netzwerk ohne das Hinzutreten weiterer Gründe eine fristlose Kündigung deswegen nicht rechtfertigen. Zulässig seien nämlich Handlungen, mit denen eine spätere Konkurrenztätigkeit vorbereitet werden soll. Dies gelte so lange, wie keine aktive Werbung nach außen erfolge. Bei der Angabe eines (noch) falschen Berufsstatus, könne von aktiver Werbung nicht gesprochen werden. Entscheidend sei insofern auch, dass die aktuelle Arbeitgeberin im XING-Profil noch als Arbeitgeber gelistet war und der Mitarbeiter bei der Rubrik „ich suche“ keine neuen Angaben gemacht habe.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.02.2017 – 12 Sa 745/16

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