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Artikel: Verkehrsrecht

Wildunfall ohne Wild

  • 12. Februar 2006

Eine Teilkaskoversicherung muss bei einem Wildunfall in bestimmten Fällen auch zahlen, wenn es gar nicht zum Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Versicherungsschutz besteht danachauch dann, wenn ein Auto- oder…

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