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Bezahlter Arbeitsweg

Bezahlter Arbeitsweg

  • 14. September 2015

Seit jeher ranken sich Mythen über die Bezahlung des Arbeitsweges. Für Arbeitnehmer wirkt die Entscheidung des EuGH allerdings ebenso unnötig, wie selbstverständlich: Die Fahrt von einem Kunden zum nächsten, die ein Arbeitnehmer im Außendienst zu absolvieren hat, sind nach Pressemitteilung des EuGH Arbeitszeit und auch entsprechend zu vergüten. Das Gericht befasste sich mit dieser Frage anlässlich einer Klage einer spanischen Gewerkschaft gegen zwei spanische Unternehmen, die die Fahrzeiten als „Ruhezeiten“ deklarierten und entsprechend nicht vergüten wollten. Dabei galt nur die Fahrt von einem Kunden zum nächsten als Arbeitszeit, nicht jedoch die Fahrt vom Wohnort zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zurück.

Laut Urteil des EuGH stehen Arbeitnehmer allerdings auch während der Anreise zum ersten Kunden mit ihrer vollen Arbeitskraft zur Verfügung. Der Arbeitgeber kann innerhalb dieser Zeit immer noch Kunden hinzufügen oder die planmäßige Route abändern.

In Deutschland war diese Frage, trotz eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2009, bis heute in der Praxis ebenfalls strittig.

Gerichtshof der Europäischen Union Pressemitteilung Nr. 99/15

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