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Zur Fahndung ausgeschriebener Gebrauchtwagen

Zur Fahndung ausgeschriebener Gebrauchtwagen

  • 6. März 2017

Der BGH beschäftigte sich jüngst mit folgendem Fall: Der Kläger erwarb einen Rolls Royce Corniche Cabrio zum Preis von 29.000,- €. Als er versuchte, den Wagen anzumelden, wurde dieser sogleich von den Beamten der Polizei sichergestellt. Der Wagen war nämlich im Schengener Informationssystem (SIS) bereits gelistet und zur Fahndung ausgeschrieben. Das Auto war den französischen Behörden als gestohlen gemeldet worden. Der Kläger erklärte daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Die Vorinstanzen gaben dem Kläger, wie nun auch der BGH, Recht. Die Tatsache, dass ein Fahndungseintrag über einen Wagen im SIS vermerkt ist, stelle einen Rechtsmangel dar. Der Käufer sei so im gesamten Schengen-Raum der ständigen Gefahr ausgesetzt, dass sein Wagen nicht zugelassen werden könne und beschlagnahmt werde. Dies sei zum einen im Ausland ein großes Problem, da der Wagen hier nicht ohne weiteres wiedererlangt werden könne. Außerdem sei es entsprechend schwierig, den Wagen irgendwann weiter zu verkaufen.

Der Verkäufer hätte den Kläger zumindest über den Fahndungseintrag aufklären müssen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Januar 2017 – VIII ZR 234/15

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