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Wolken sind im Himmel

Wolken sind im Himmel

  • 12. Mai 2015

Haben Sie schon einmal „Sky“ und „Skype“ verwechselt? Nein? Dann sind Sie nach Ansicht des Eu-Gerichts cleverer, als es von einem Verbraucher zu erwarten ist. Der britische Fernsehsender „Sky“, sah eine Verwechslungsgefahr zum Internet-Telefonanbieter „Skype“. Da „Sky“ die älteren Rechte besitzt, wollten sie diese auch gesichert wissen.

Wie das Eu-Gericht nun entschied, besteht in der Tat eine Verwechslungsgefahr mittleren Grades. Entscheidend ist dabei zum einen die Phonetik der Namen: da das Y in beiden Namen ähnlich ausgesprochen wird und das „pe“ in „Skype“ meist verschluckt wird, klingt beides sehr ähnlich. Entscheidend sei jedoch das Logo von „Skype“. Die Wolkenförmige Umrandung erinnert den Verbraucher an Himmel und das englische Wort für Himmel ist Sky.

Aber „Skype“ hat noch eine Chance: eine Berufung zum EuGH ist noch möglich.

Eu-Gericht, Urteile in den Rechtssachen T-423/12, T-183/13 und T-184/13

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