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Wer nicht raucht, fliegt raus!

Wer nicht raucht, fliegt raus!

  • 2. November 2015

Ein Gastwirt veranstaltete eine so genannte „Helmut Party“. Hierbei wird die Gastlichkeit für einen Abend zur „Raucherkneipe“ erklärt. Wen das stört, der soll gehen.

Die Stadt belegte den Gastwirt daher mit einem Bußgeld, wegen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz.

Nach dem Einspruch des Gastwirts verurteilte das Amtsgericht zur gleichen Geldbuße. Eine zum OLG eingelegte Rechtsbeschwerde blieb ebenfalls ohne Erfolg. Auch das OLG sah einen vorsätzlichen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Die Geldbuße sei auch der Höhe nach nicht zu beanstanden.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.10.2015 – 5 RBs 112/15

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