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Weitergabe intimer Fotos

Weitergabe intimer Fotos

  • 24. März 2017

Wer intime Fotos via WhatsApp verschickt, handelt sich möglicherweise nicht nur den Zorn der abgelichteten Person, sondern auch eine hohe Schadensersatzforderung ein. Wie das LG Frankfurt nämlich entschied, stehen Geschädigten Geldentschädigungen zu.

Im konkreten Fall befanden sich auf dem iPhone der minderjährigen Klägerin intime Bilder von ihr und ihrem Freund. Als sie ihr Smartphone bei der Beklagten zum laden anschloss, seien die Bilder auf deren Laptop gelangt. Die Beklagte leitete die Bilder sodann via WhatsApp weiter.

Durch dieses Weiterleiten habe die Beklagte die Bilder verbreitet und damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzt. Der Anspruch auf eine Geldentschädigung bestehe allerdings nur dann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handele. Dies bejahte das Gericht vorliegend, da es sich um jugendpornographische Aufnahmen gehandelt habe. Dieser schwere Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei auch nicht dadurch zu kompensieren, dass sich die Beklagte den Zugang zu den Bildern nicht vorsätzlich verschafft habe.

Die Beklagte wurde daher verurteilt, an die Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 1.000,00 € zu zahlen.

LG Frankfurt am Main, Urt. v. 20.05.2014 – Az.: 2-03 O 189/13

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