Weitergabe intimer Fotos
- 24. März 2017
Wer intime Fotos via WhatsApp verschickt, handelt sich möglicherweise nicht nur den Zorn der abgelichteten Person, sondern auch eine hohe Schadensersatzforderung ein. Wie das LG Frankfurt nämlich entschied, stehen Geschädigten Geldentschädigungen zu. Im konkreten Fall befanden sich auf dem iPhone…