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Was Große tun, beschwatzen gern die Kleinen

Was Große tun, beschwatzen gern die Kleinen

  • 28. Mai 2015

Als Arbeitnehmer meint man schnell, die Kollegen seien eine eingeschworene Gemeinschaft, der man vertrauen kann. Doch dem ist nicht immer so: Ein Arzt bezeichnete seinen Chef in einer SMS an eine Kollegin als „autistisches krankes Arschloch“. Die pflichtbewusste Kollegin leitete diese SMS sofort an den Chef weiter. Der Chef kündigte daraufhin fristlos mündlich und später schriftlich ordentlich, weswegen der Arzt nun klagte.

Das Gericht entschied zu Gunsten des Klägers: er habe darauf vertrauen können, dass sein Frust im Rahmen der Kollegen bleibt. Die vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre ist Ausdruck der Persönlichkeit und grundrechtlich gewährleistet (BAG 10.12.2009 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 29). Hebt der Gesprächspartner diese Vertraulichkeit später auf, ohne dass der Arbeitnehmer damit rechnen musste, geht dies nicht zu Lasten des Arbeitnehmers.

LandesArbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.01.2015 – 3 Sa 571/14

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