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vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung

vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung

  • 17. Juni 2016

Ein Mann überschritt die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit um 28km/h. Das Gericht verhängte anstelle der üblichen 100,- € ein Bußgeld von 300,- €, da der Mann vorsätzlich zu schnell gefahren sei. Hiergegen wandte sich der Raser sich mit einer Rechtsbeschwerde.

Das OLG wies diese als unbegründet zurück. Vorsätzlich handele bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, wer die Beschränkung kenne und bewusst hiergegen verstoße. Dabei kann die Höhe der Überschreitung ein Indiz sein. So sei es im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig bei einer Überschreitung von 40%. Vorliegend habe der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit sogar um ca. 50 % überschritten und dabei noch ein anderes Fahrzeug überholt. Es liegt daher nahe, dass ihm sein Verstoß nicht nur bewusst war, sondern er ihn auch billigend in Kauf nahm.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.05.2016 – 4 RBs 91/16

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