Vom Polizeihund gebissen
- 10. Juli 2015
Die Freiburger Polizei fahndete auf einem verlassenen Gelände wegen eines Raubüberfalls. Ein paar Kinder (ca. 14 Jahre) sahen die Polizei und liefen weg. Die Polizei lies daraufhin den Diensthund von der Leine, der einem der Kinder erhebliche Bissverletzungen zufügte. Der 14-jährige klagte nun, vertreten durch seine Eltern, auf Schmerzensgeld. Im Prozess vor dem LG stellte sich heraus, dass der Kläger alkoholisiert gewesen sei, weswegen das LG ein Mitverschulden annahm. Das OLG entschied in der zweiten Instanz wie folgt: zwar sei die Polizei berechtigt gewesen, gegen die Kinder wegen des Verdachts einer Straftat zu ermitteln. Jedoch müsse der polizeiliche Hundeführer, wenn er den Einsatz seines Tieres für erforderlich hält, dafür Sorge tragen, dass es nicht zu unverhältnismäßigen Verletzungen kommt. Dies war vorliegend allerdings der Fall. Das Land Baden-Württemberg sei daher zur Zahlung von 2500,- € Schmerzensgeld verpflichtet.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.06.2015 – 9 U 23/14