Urlaub im Jenseits?
- 9. Dezember 2015
Das Arbeitsgericht Berlin wendete sich mutig gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Demnach wandelt sich der Urlaubsanspruch beim Tod des Arbeitnehmers in einen Urlaubsentgeltanspruch um und geht auf die Erben über.
Das BAG ging bisher davon aus, dass die höchstpersönliche Leistungspflicht des Arbeitnehmers mit dessen Tod erlischt. Dem folge zwingend auch das Erlöschen des Urlaubsanspruchs. Das Arbeitsgericht Berlin sah das anders. Nach § 7 IV Bundesurlaubsgesetz sei der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht (mehr) gewährt werden könne. Dies sei beim Tod des Arbeitnehmers der Fall. Dem BAG sei daher nicht zu folgen.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 07.10.2015 – 56 Ca 10968/15