Besichtigungsgebühren sind unzulässig
- 26. Juli 2016
Auf eine ausgeschriebene Mietwohnung bewerben sich manchmal 300 Wohnungssuchende. Einzelne Immobilienmakler sehen darin eine neue Geschäftsidee und verlangen pro Wohnungsbesichtigung zwischen 35 Euro und 50 Euro. Darin sieht der Stuttgarter Mieterverein eine klare Umgehung des Wohnungsvermittlungsgesetzes. Der Mieterverein Stuttgart mahnte…