Die Vogelzucht
- 16. März 2015
Eine Wohnung dient dem Wohnzweck. Nutzt ein Mieter seine Wohnung zu einem großen Teil nicht zu diesem Zweck, kann dies eine außerordentliche Kündigung nach § 543 I BGB rechtfertigen. So vor allem, wenn der Mieter seine Wohnung nutzt, um Kanarienvögel…