Kuckuckskind
- 5. Oktober 2016
Eine Mutter veröffentlichte in sozialen Netzwerken Bilder von ihrer Tochter und einem Mann, welchen sie als „Vater“ bezeichnete. Der Kläger, der seine Vaterschaft anzweifelt, sieht sich durch diese Veröffentlichung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Amtsgericht gab dem Mann recht…