Die Umsatzsteuer der Geisterheilerin
- 12. Oktober 2016
Die Klägern bezeichnete sich selbst als „Heilerin“. Unter anderem bot die Schweizerin in Deutschland mentale Rückenbegradigungen oder Lichtgrad-Einweihungen an. Ihrer Ansicht nach handelte es sich bei diesen Praktiken um eine Heilbehandlung, weswegen sie ihre Umsätze nicht erklärte. Das beklagte Finanzamt…