03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Artikel mit Umsätze

Die Umsatzsteuer der Geisterheilerin

  • 12. Oktober 2016

Die Klägern bezeichnete sich selbst als „Heilerin“. Unter anderem bot die Schweizerin in Deutschland mentale Rückenbegradigungen oder Lichtgrad-Einweihungen an. Ihrer Ansicht nach handelte es sich bei diesen Praktiken um eine Heilbehandlung, weswegen sie ihre Umsätze nicht erklärte. Das beklagte Finanzamt…