Überholen im Sinne des § 315c StGB
- 31. Oktober 2016
Man meint, der Begriff „Überholen“ sei recht eindeutig gefasst. Nach § 315c I Nr. 2b StGB wird nämlich bestraft, wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt und dadurch Leib und Leben eines anderen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Doch…