Blitzer-App
- 5. April 2017
Das OLG Rostock entschied, dass auch Mobiltelefone mit „Blitzer-Apps“ den Tatbestand des § 23 Abs. 1 b Satz 1 StVO erfüllen. Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Betroffene geriet in eine Polizeikontrolle. Hierbei fiel den Beamten auf, dass eine Blitzer-App…