Verbotene Taubenfütterung
- 23. September 2016
Der Eigentümer einer Wohnung fütterte auf seinem Balkon Tauben. Die Eigentümergemeinschaft verlangte von ihrem Mitglied Unterlassung, da der Balkon erheblich durch Taubenkot beschmutzt wurde. Ein Verbot zur Fütterung von Tauben (und Möwen) ergebe sich zudem aus der Hausordnung. Das Gericht…