Ablehnen oder Ausweisen?
- 24. März 2015
Wird ein Scheidungsantrag „zu Lasten“ eines nicht deutschen und pflegebedürftigen Ehepartners eingereicht und würde eine Scheidung seine Ausweisung aus Deutschland bedeuten, so kann der Scheidungsantrag wegen besonderer Härte abgelehnt werden. Eine Syrierin, die an Alzheimer erkrank war, lebte in einem…