Zu Unrecht Festgehalten
- 8. Juli 2015
Das Festnahmerecht des § 127 I StPO erlaubt grds. jedem, einen anderen bis zum Ankunft der Polizei festzuhalten, den er „auf frischer Tat“ bei einer Straftat betrifft. Dies tat auch der Sicherheitsmann eines Baumarktes: Ihm kamen zwei Personen beim Verlassen…