Tintenkrankheit
- 18. Juli 2016
Tintenkrankheit Ein Beamter litt an Kontaktdermatitis. Er machte geltend, diese Krankheit sei als Dienstunfall anzuerkennen, da er sie sich durch den Tonerstaub aus einem Laserdrucker zugezogen habe. Der Staub befinde sich sowohl in der Raumluft des Finanzamtes, als auch auf…