Ungewöhnliche Behausung
- 25. Mai 2016
Ein Hartz-IV-Empfänger lebte in der Fahrerkabine eines Pritschenwagens und beantragte, hierfür die üblichen Unterkunftskosten bezahlt zu bekommen. Das Jobcenter lehnte mit der Begründung ab, in dem Wagen sei nicht das Mindestmaß an Privatsphäre gewährleistet, weswegen eine Vergleichbarkeit mit einer privaten…