Zweimal Duschen die Woche reicht
- 22. Januar 2016
Ein Strafgefangener der JVA Düsseldorf beantragte, täglich, mindestens aber alle zwei Tage, duschen zu dürfen. Die JVA lehnte den Antrag ab, wogegen der Gefangene nun vorging. Nach den Regelungen der JVA dürfen Inhaftierte, welche weder körperlich Arbeiten verrichten, noch einer…