Zu warmer Sommerurlaub
- 14. September 2016
Der Kläger und seine Lebensgefährtin buchten ein Hotelzimmer, welches laut der Internetseite des Anbieters als „klimatisiert“ war. Tatsächlich schaffte die Klimaanlage jedoch nur eine Kühlung von 24 °C Raumtemperatur. Der Kläger verlangte daher eine Minderung des Reisepreises. Das OLG Düsseldorf…