Psychologe (FH)
- 16. September 2016
Die Beklagte bietet berufsbegleitende Weiterbildungen an, welche den Teilnehmern den Abschluss Betriebs-, Organisations- oder Kommunikationspsychologen (FH) verleihen. Die Klägerin, ein Verein von Psychologen, sah hierin unzulässige Werbung, da der Titel „Psychologe“ nur mit dem entsprechenden Hochschulstudium verliehen werden kann. Das…