Was kostet die Welt?
- 6. April 2016
Die 90-jährige Klägerin zerriss Geldscheine im Wert von 18.500,- € und verlangte von der Bundesbank Ersatz. Diese weigerte sich, da die Frau die Geldschein vorsätzlich beschädigt habe. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof gab der Frau in der Berufungsinstanz Recht. Zwar habe die…