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Was kostet die Welt?

Was kostet die Welt?

  • 6. April 2016

Die 90-jährige Klägerin zerriss Geldscheine im Wert von 18.500,- € und verlangte von der Bundesbank Ersatz. Diese weigerte sich, da die Frau die Geldschein vorsätzlich beschädigt habe.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof gab der Frau in der Berufungsinstanz Recht. Zwar habe die Klägerin vorsätzlich, jedoch auch im guten Glauben i.S.d. „Beschlusses der Europäischen Zentralbank über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten“ vom 19. April 2013 gehandelt. Dies begründete das Gericht auch damit, dass die Klägerin wohl im Zustand geistiger Verwirrung gehandelt habe. Anders lasse sich ihr spontaner Einfall, eine so große Summe Geld zu riskieren, nicht erklären.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24.03.2016 – 6 A 682/15

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