Bezahlter Urlaub auch in Haft
- 16. März 2015
Nach § 42 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) können Gefangene, die über ein Jahr in Haft gearbeitet haben, verlangen, unter Weiterzahlung der Bezüge insgesamt 18 Werktage von der Arbeitspflicht freigestellt zu werden. Zu dieser Jahresfrist nahm nun das OLG Hamm Stellung. Der betroffene…