Zu alt für den öffentlichen Dienst
- 3. Juni 2015
Zwei Lehrer in Nordrhein-Westfahlen beantragen die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Beide hatten dabei die Altershöchstgrenze von 40 Jahren, die in der entsprechenden Laufbahnverordnung geregelt war, überschritten. Die Bezirksregierung lehnte den Antrag ab, wogegen sie klagten, allerdings ohne Erfolg….