03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Artikel mit Abnahme

Zum Bagatellschaden

  • 4. November 2016

Der Beklagte erwarb vom Kläger einen Neuwagen. Doch als dieser endlich geliefert wurde, musste der Beklagte einen geringen Lackschaden an der Tür feststellen. Er verweigerte daraufhin die Abnahme und die Zahlung des Kaufpreises. Zu Recht, wie der BGH entschied. Der…