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Sixt gegen den Rundfunkbeitrag

Sixt gegen den Rundfunkbeitrag

  • 9. November 2015

Deutschlands größter Autovermieter Sixt verliert nun  seinen Rechtsstreit gegen den Rundfunkbeitrag.

Grund für den Rechtsstreit war die Neufassung des Rundfunkbeitrags für Unternehmen: Demnach bezahlen Unternehmen Gebühren abhängig von der Zahl der Beschäftigten, der Betriebsstätten und der Größe des Fuhrparks. Davon fühlte Sixt sich natürlich benachteiligt und klagte.

Der BayVGH verwarf nun die Berufung, lies Revision zum BVerwG jedoch zu. Zwar sind die Urteilsgründe noch nicht verfügbar, jedoch scheint diese Entscheidung nach einem Beschluss des Bayrischen Verfassungsgerichtshof wenig überraschend. Bereits im Mai 2014 hatten die Richter entschieden, dass die Neufassung des Rundfunkbeitrags verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.

Voraussichtlich wird Sixt den Weg nun auch zu Ende gehen und bis vor das BVerfG ziehen. Ob sich an der ständigen Rechtsprechung dann etwas ändert, bleibt allerdings abzuwarten.

BayVGH – Az. 7 BV 15.344

BayVerfGH – Urt. v. 15.05.2014, Az. Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12

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