Schluss mit dem Betreuungsgeld
- 27. Juli 2015
In Medien und Politik heiß diskutiert, hat das BVerfG dem Betreuungsgeld nun einen Riegel vorgeschoben.
Der Senat der Hansestadt Hamburg klagte vorm BVerfG gegen das umstrittene Betreuungsgeld, welches der Bund im Jahr 2013 einführte.
Dabei ging es in der Entscheidung des BVerfG gar nicht um die Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes an sich, sondern um die Frage, ob der Bund überhaupt berechtigt sei, ein solches Gesetz zu verabschieden. Grundsätzlich steht die Gesetzgebungskompetenz nämlich den Ländern zu, sofern das Grundgesetz die Kompetenz zur Gesetzgebung nicht auf den Bund übertragen hat. Im Falle des Betreuungsgeldes kommt dem Bund nach Art. 74 I Nr. 7, II GG dabei nur die Gesetzgebungskompetenz zu, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich machen. Dies sei im Falle des Betreuungsgeldes nicht der Fall. Der Bund hätte ein solches Gesetz also nie verabschieden dürfen.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 21.07.2015 – 1 BvF 2/13