03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Richter wird zum Angeklagten

Richter wird zum Angeklagten

  • 16. März 2016

Ein Richter eines Amtsgericht wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Grund hierfür war, dass er in zahlreichen Bußgeldverfahren „Geblitze“ frei sprach, weil die Straßenverkehrsbehörde weder Messprotokoll noch Eichschein zur Akte legte.
Grund für die Verurteilung war eine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung. Obwohl das Thüringer OLG mehrere Entscheidungen des angeklagten Richters aufhob, unterließ er es beständig, die o.g. Beweismittel einzufordern. Die Folge waren zahlreiche Freisprüche.
Das LG Erfurt bewertete dieses Vorgehen als Rechtsbeugung. Trotz der Tatsache, dass er um die Unrichtigkeit seiner Entscheidung wusste, habe er unbeirrt weiter freigesprochen, um die Bußgeldbehörde zu „ordentlicher Aktenführung“ zu disziplinieren. Der BGH verwarf nun auch die Revision des Richters, mit der er fehlenden Vorsatz und Schuldunfähigkeit geltend machte.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.02.2016 – 2 StR 533/15

Schlagwörter: , , , ,