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Neues Jahr, neue Gesetze

Neues Jahr, neue Gesetze

  • 4. Januar 2016

Um ein Neujahrsspecial kommt dieser Tage wohl niemand herum. In diesem Sinne soll auch auf diesem Wege kurz auf die wichtigsten Neuerungen im Jahr 2016 eingegangen werden:

Briefporto

Das Briefporto für einen Standardbrief der deutschen Post steigt dieses Jahr von ursprünglich 62 Cent auf 70 Cent. Dem stimmte pünktlich zum Jahreswechsel auch die Bundesnetzagentur zu.

Kranken- und Rentenversicherung

Ebenfalls mehr zahlen müssen künftig Vielverdiener. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt nunmehr für die Rentenversicherung bei 5400,- €, statt bislang 5200,- € (in Westdeutschland bei 6200,- €, statt bisher 6050,- €). Für die Krankenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze nun bei 50850,- € (49500,- bisher).

Hartz-IV

Ganz anders sieht es für Empfänger von ALG II aus: Hier erhöht sich der Regelsatz. Für einen Alleinstehenden kommen so statt 399,- € nun 404,- € auf das Konto.

Wohngeld

Weiterhin freuen dürfen sich Empfänger von Wohngeld. Hier steigen seit 2009 die Sätze erstmals von durchschnittlich 115,- € für einen Zweipersonen-Haushalt auf 186,- €.

Elektronische Gesundheitskarte

Zwar ist die elektronische Gesundheitskarte für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse bereits seit 2015 Pflicht, dennoch hat der Gesetzgeber erst am 03.12.2015 das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ oder „E-Health-Gesetz“ verabschiedet. Demnach haben bspw. Patienten, die mehr als drei Medikamente täglich einnehmen müssen, ab Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikamentenplan. Ab 2018 sollen, auf Wunsch des Patienten, zusätzlich Notfalldaten auf der Krankenkarte gespeichert werden. 2019 können sich Patienten auf eine zusätzliche Patientenkarte einstellen, auf der dann auch Arztbriefe und ähnliches gespeichert werden sollen.

EnEV

Für Eigenheimbauer kommt eine weitere wichtige Neuerung: Ab dem Jahr 2016 muss auf eine bessere Dämmung und auf einen geringeren Primärenergieverbrauch geachtet werden. So muss der Energiebedarf von Heizung, Warmwasser und Lüftung um 25 % sinken, die Wärmedämmung der Bauhülle um 20 % steigen. Grund hierfür ist die nun geltende nächste Stufe in der so genannten Energiesparverordnung (EnEV).

Unterhalt

Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle erhalten Trennungskinder zudem mehr Unterhalt. Zwar wurde die Düsseldorfer Tabelle zuletzt vom OLG Düsseldorf im August 2015 erneuert. Auf Grund einer Änderung des Unterhaltsrechts am 20.11.2015, musste sie nun allerdings erneut überarbeitet werden. Hiernach knüpft der Unterhalt eines Kindes nun nicht mehr an den Kinderfreibetrag, sondern unmittelbar an das Existenzminimum des Kindes.

Familien

Auch Familien profitieren von neuen Gesetzen. So steigt nicht nur das Kindergeld um ca. 2,- €, auch der Kinderfreibetrag wird von 2256,- € auf 2304,- € angehoben. Allerdings müssen ab 2016 der Familienkasse auch die Steueridentifikationsnummern vorgelegt werden.

 

In diesem Sinne: ein frohes neues Jahr!

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