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Neues aus Amerika – die Dashcam

Neues aus Amerika – die Dashcam

  • 16. März 2015

Dashcams sind Kameras, die im Auto installiert werden und die Straße filmen. Ziel ist es, eine erleichterte Beweisbarkeit bei Unfällen zu schaffen. Das Landgericht Heilbronn befasste sich jüngst mit der Frage, inwiefern dies überhaupt zulässig ist.

Das Landgericht entschied gegen die Zulässigkeit der Aufnahmen. Die Aufzeichnung von Personen, auch im Straßenverkehr, stelle regelmäßig eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar. Daher könne man die Aufnahmen auch nicht im Zivilprozess als Beweismittel anbringen. Das Gericht meinte konkret:

„Wollte man dies anders sehen und der bloßen Möglichkeit, dass eine Beweisführung erforderlich werden könnte, den Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einräumen, würde dies bedeuten, dass innerhalb kürzester Zeit jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen würde, um damit zur Dokumentation und als Beweismittel zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen jedermann permanent zu filmen und zu überwachen. Damit aber würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aufgegeben.“

Der Landesbeauftragte für Datenschutz begrüßte die Entscheidung des Gerichts und wies gleichzeitig darauf hin, dass das ständige Filmen mit Dashcams sogar mit Bußgeldern geahndet werden kann.

Landgericht Heilbronn, Urteil vom 03.02.2015 – I 3 S 19/14

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