03 61 - 22 05 50 oder 0176 - 181 402 71
03 61 - 22 05 52 12

Nacktes Hinterteil

Nacktes Hinterteil

  • 26. Februar 2016

Erbost darüber, dass er an einer Tankstelle keinen Alkohol bekam, rastete der Angeklagte völlig aus. Auf die sodann gerufene Polizei reagierte er ebenfalls wenig begeistert und entblößte bei deren Eintreffen sofort sein Hinterteil. Nachdem er einen Platzverweis erhielt, entfernte er sich kurz, um dann jedoch erneut das Gelände zu betreten. Als er ohne auf den Verkehr zu achten über eine sechsspurige Fahrbahn rannte, verbrachten die Beamten ihn in eine Zelle zum Ausnüchtern. Dabei mussten sie weitere Beleidigungen über sich ergehen lassen.

Das AG verurteilte den 21 jährigen wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung nach Jugendstrafrecht zu einem zweiwöchigen Dauerarrest verurteilt. Weiterhin wurde er angewiesen, sechs Monate an einem Alkoholberatungsgespräch teilzunehmen und dies dem Gericht nachzuweisen.

Amtsgericht München, Urteil vom 29.12.2015

Schlagwörter: , , ,